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Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung für den Fall, dass man selbst entscheidungsunfähig geworden ist. Darin sind für eventuell später eintretende Krankheiten Angaben zu Art und Umfang gewünschter Behandlungen enthalten. Häufig wird der Verzicht auf lebenserhaltende oder belastende Maßnahmen am Lebensende verfügt.

Wem nützt eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung nützt zunächst natürlich dem oder der Betroffenen, indem die Selbstbestimmung auch dann noch gewahrt werden kann, wenn er oder sie nicht mehr selbst entscheiden kann. Darüber hinaus ist sie aber eine Hilfe für die Familie und gesetzlichen Vertreter,die durch die Beschäftigung mit der Patientenverfügung erfahren, was der Wille des Betroffenen für die aktuelle Situation ist. Mit der Patientenverfügung können Sie dies anderen gegenüber dokumentieren.

Ärzte werden durch eine vorliegende Patientenverfügung in der Wahl ihres Therapiezieles abgesichert. Dies ist besonders dann hilfreich, wenn der Patient oder die Patientin eine bestimmte Behandlung abgelehnt hat.

Sie können nicht zu früh eine Patientenverfügung erstellen, aber es kann irgendwann zu spät dafür sein. Den Inhalt Ihrer Verfügung können Sie mit fortschreitendem Alter Ihren Gegebenheiten und evtl. veränderten Einstellungen anpassen.

Was muss man beim Erstellen einer PV beachten?

Nach übereinstimmender Empfehlung der Bundesärztekammer, des Bundesjustizministeriums und vieler Experten, sollte man sich intensiv mit den nötigen Inhalten einer Patientenverfügung beschäftigen, sich fachkundig beraten lassen und pauschale oder schwammige Formulierungen vermeiden. Je konkreter auf bestimmte mögliche Krankheitszustände und die dann gewünschte oder abgelehnte Behandlung eingegangen wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Patientenverfügung dann auch genau befolgt werden kann.

Leider können Ärzte zurzeit umfangreiche Beratungen zu Patientenverfügungen mit den Krankenkassen nicht abrechnen. Sie können Ihrem Arzt jedoch anbieten die Beratung privat mit Ihnen abzurechnen. Kostenlose Beratungen zu Patientenverfügungen erhalten Sie beim Humanistischen Verband Deutschlands (wenn Sie die Erstellung Ihrer Patientenverfügung dort in Auftrag geben).

Warum sollte zusätzlich eine Gesundheitsvollmacht ausgestellt werden?

Es wird die beste Patientenverfügung nichts nützten, wenn sie im entscheidenden Augenblick nicht vorliegt und keiner auf ihre Einhaltung achtet. Darum wird dringend angeraten für eine kompetente Vertrauensperson eine Vollmacht auszustellen, die sie berechtigt den Willen des Verfügenden Ärzten und Pflegekräften gegenüber zur Geltung zu bringen. Entgegen allgemeiner Auffassung sind Verwandte und sogar Ehegatten nicht automatisch für einander bevollmächtigt. Nur Eltern können ihre minderjährigen Kinder kraft ihres Sorgerechtes vertreten. Mit einer Gesundheitsvollmacht wird ein Arzt gegenüber dem oder der Bevollmächtigten von seiner Schweigepflicht entbunden. Sie können bis zu zwei Personen auf einem Formular bevollmächtigen. Sie sollten sich ausgiebig mit Ihrer Bevollmächtigten über Ihre Wünsche und den Inhalt Ihrer Patientenverfügung unterhalten und sicherstellen, dass die Bevollmächtigte Sie in Ihren Wünschen unterstützen wird.

Vorsorgevollmachten können von der folgenden Webseite kostenlos herunter geladen werden: http://www.standard-patientenverfuegung.de/formulare.htm

Welche Patientenverfügung sollte ich wählen?

Wenn Sie sich intensiv damit beschäftigen können oder wollen und besondere Ansprüche haben, sollten Sie eine individuelle und konkrete Patientenverfügung erstellen und sich dazu ausreichend beraten lassen. Dies kann z. B. mit Hilfe des Fragebogens (links oben) des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) erfolgen. Aus Ihren Antworten wird von unseren Expertinnen eine ausformulierte Patientenverfügung erstellt, die Sie dann in zweifacher Ausfertigung erhalten. Damit sind widerspruchsfrei und auch medizinisch "wasserdichte" individuelle Formulierungen gewährleistet. Zusätzlich erhalten Sie ein Hinweiskärtchen auf dem Sie die Kontaktdaten der von Ihnen bevollmächtigten Personen aufführen können und das Sie immer bei sich tragen sollten. Darüber hinaus erhalten Sie alle erforderlichen Vorsorgevollmachten, können eine Kopie Ihrer Verfügung beim HVD hinterlegen und erhalten auf Wunsch einen Notfallpass, auf dem Ihre Anweisungen für den Notfall aufgeführt sind. Der HVD hat seit 1992 mit Hilfe von Ärzten, Juristen und Medizinethikern den Fragebogen zur Erstellung einer individuell-konkreten Patientenverfügung entwickelt.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Patientenverfügung habe?

Grundsätzlich können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen, auch wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind.

Solange Sie noch auf geeignete Weise Ihren Willen mitteilen können, hat dieser immer Vorrang vor Ihrer Patientenverfügung.

Sie sollten die Verfügung und Vorsorgeformulare so aufbewahren, dass Ihre Vertreter sie finden können, wenn sie benötigt werden.

Sie sollten einen Hinweis auf die Verfügung und Ihre Bevollmächtigten immer bei sich tragen. Das Hinweiskärtchen des HVD eignet sich dazu, es um die Krankenversicherungskarte herum zu falten.

Etwa alle zwei Jahre sollten Sie prüfen, ob Sie noch mit dem Inhalt Ihrer Patientenverfügung einverstanden sind. Wenn das der Fall ist, können Sie die Verfügung mit Ort und Datum neu unterschreiben. Auf den Verfügungen des HVD ist dafür extra Platz vorgesehen.

Wenn Sie niemanden haben, den Sie bevollmächtigen können oder wollen, können Sie einen Betreuungsverein einsetzen. Sie sollten dann Ihre Verfügung in einer Hinterlegungsstelle aufbewahren lassen. Dafür bietet sich die Zentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes an.